02-11-2012, 04:53
(01-11-2012, 23:45)peterjohannes schrieb: Was ich bisher in erfahrung bringen konnte ist dass man eine verpflichtungserklärung nicht nur in deutschland abgegeben kann sondern auch auf jeder deutschen vertretung.
Stammt diese Aussage von einer offiziellen Quelle?
'Deutsche Botschaft Bangkok schrieb:Von einem vorübergehenden Aufenthalt in Thailand ist auszugehen, wenn Sie ein Touristenvisum haben oder noch in Deutschland gemeldet sind. In diesen Fällen kann die Verpflichtungserklärung nicht in der Botschaft abgegeben werden.
http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/...aerung.pdf