02-11-2012, 10:23
(30-10-2012, 12:44)blue schrieb:(29-10-2012, 15:35)gleichgesinnter schrieb: Ich kann mir nicht vorstellen, das der europäische Haftbefehl nur deswegen ausgestellt wurde.Du verwechselst das wahrscheinlich mit dem internationalen Haftbefehl.
Um nicht in die Straftat einer Unterhaltspflichtverletzung zu kommen, muss man das Unterhaltsprellen zur Kunst erheben.