02-11-2012, 10:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-11-2012, 10:35 von Leutnant Dino.)
(02-11-2012, 01:29)RolandF. schrieb: dann brauchst du ja m. E. nur noch 1 Jahr durchzuhalten. Dann ist das Ermittlungsverfahren endgültig erledigt (zu den Akten).
Nein, nein, nein. Das Verfahren ruht und auch wenn es geschlossen wird, dann ist es nur vorläufig und kann jederzeit aus dem Keller geholt werden. Wie in solchen Fällen verfahren werden muss, habe ich hinreichend und ausführlich beschrieben. Natürlich gibt es Gesetze, aber gegen die Allmacht des Staates gibt es kaum ein wirksames Mittel. Man kann diesen Gegner nicht schlagen, sondern nur ruhig stellen und das ist besser als ein gerichtlicher Sieg.