05-11-2012, 03:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-11-2012, 03:48 von Camper1955.)
Nun mal langsam mit den Pferden
In einem anderen Forum geht das Gerücht um, dass nicht der Kindesunterhalt, aber der notwendige Selbstbehalt erhöht wird, was auch ohne wieteres nachvollziehbar ist anhand des SGB II
382 € Grundsicherung + angemessene KDU müssen verbleiben. Dazu kommen und das ist gesetzlich geregelt, 100 € für die ersten 100 €, die man dazu verdient. 180 € für Bruttoeinnahmen zwischen 101 € und 1000 €, weitere 50 € für Bruttoeinnahmen von 1001 € bis 1500 €.
Macht zusammen also einen Betrag von 712 € + angemessene KDU für einen erwerbstätigen mit 1500 € Bruttoeinkommen und höher.
In einem anderen Forum geht das Gerücht um, dass nicht der Kindesunterhalt, aber der notwendige Selbstbehalt erhöht wird, was auch ohne wieteres nachvollziehbar ist anhand des SGB II
382 € Grundsicherung + angemessene KDU müssen verbleiben. Dazu kommen und das ist gesetzlich geregelt, 100 € für die ersten 100 €, die man dazu verdient. 180 € für Bruttoeinnahmen zwischen 101 € und 1000 €, weitere 50 € für Bruttoeinnahmen von 1001 € bis 1500 €.
Macht zusammen also einen Betrag von 712 € + angemessene KDU für einen erwerbstätigen mit 1500 € Bruttoeinkommen und höher.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.