05-11-2012, 08:01
(05-11-2012, 07:53)beppo schrieb: Aber seit wann fühlen sich (Familien)richter denn an das Gesetz gebunden?
Der SB für Berufstätige lag auch schon vor 2013 unter dem Hartz4-Satz, was die Richter ja auch nicht gestört hat.
Vielleicht deshalb, weil sie erkannt haben, dass eine derartige Regelung nur dazu führt, dem Staat mehr Geld aus der Tasche zu ziehen, weil dann der Erwerbstätige zum erwerbstätigen Hilfebedürftigen wird und sich einfach beim Jobcenter schadlos hält.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.