05-11-2012, 10:27
@Skipper
Das darf aber auf Dauer kein durchlaufender Posten werden. Wir sehen hier ja nur Einzelfälle, aber immer mehr neigen auch Anwälte dazu Vergleiche in Form dieses durchlaufenden Postens abzuschließen.
Und damit, dass letztendlich Papa Staat doppelt so viel ausgeben muss, wie das SGB II vorschreibt, ist keinem gedient.
Das haben inzwischen auch einige Gerichte erkannt und bestehen nicht mehr auf den Mindesunterhalt. Teilweise geht das runter bis auf 0.
Soll der Obhutselternteil doch selber schauen, wie er zurecht kommt, wenn er unbedingt das Kind bei sich haben will.
Der Obhutselternteil hat immer die Möglichkeit, freiwillig die Obhut des Kindes in die Hände des Umgangselternteiles zu legen, während es einem Umgangselternteil sehr schwer gemacht wird, Obhutselternteil zu werden. Zumindest dann, wenn er männlich ist.
Das darf aber auf Dauer kein durchlaufender Posten werden. Wir sehen hier ja nur Einzelfälle, aber immer mehr neigen auch Anwälte dazu Vergleiche in Form dieses durchlaufenden Postens abzuschließen.
Und damit, dass letztendlich Papa Staat doppelt so viel ausgeben muss, wie das SGB II vorschreibt, ist keinem gedient.
Das haben inzwischen auch einige Gerichte erkannt und bestehen nicht mehr auf den Mindesunterhalt. Teilweise geht das runter bis auf 0.
Soll der Obhutselternteil doch selber schauen, wie er zurecht kommt, wenn er unbedingt das Kind bei sich haben will.
Der Obhutselternteil hat immer die Möglichkeit, freiwillig die Obhut des Kindes in die Hände des Umgangselternteiles zu legen, während es einem Umgangselternteil sehr schwer gemacht wird, Obhutselternteil zu werden. Zumindest dann, wenn er männlich ist.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.