05-11-2012, 15:37
Einen Anspruch auf Information über Dinge wie Abholzeiten beim Kindergarten besteht nicht. Was das Kind ausserhalb deiner Umgangszeiten wann macht, liegt in der Organisationsverantwortung des betreuenden Elternteils, da es keine grundsätzliche Bedeutung hat. Umgekehrt brauchst du oder der Kindergarten auch der Mutter nicht mitteilen, wann du den von dir betreuten Sohn vom Kindergarten abholst.
Da ja ohnehin ein laufendes Verfahren zum Aufenthaltsbestimmungsrecht besteht, löst sich das Ganze vielleicht auf andere Weise. Lass dich weder hier noch vor Gericht ärgern, mehr Coolness statt vieler Ausrufezeichen ist angesagt.
Da ja ohnehin ein laufendes Verfahren zum Aufenthaltsbestimmungsrecht besteht, löst sich das Ganze vielleicht auf andere Weise. Lass dich weder hier noch vor Gericht ärgern, mehr Coolness statt vieler Ausrufezeichen ist angesagt.