05-11-2012, 23:53
Es wird fröhlich in alle Richtungen spekuliert, diesmal aus dem Düsseldorfer Tabellenhauptquartier selbst:
http://www.123recht.net/Selbstbehalt-fue...30554.html
"Der Selbstbehalt eines unterhaltspflichtigen Elternteils könnte 2013 steigen - mit der Folge, dass Scheidungskinder bei angespannten wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend weniger Geld erhalten. Ein Sprecher des Oberlandesgerichts Düsseldorf sagte der Nachrichtenagentur AFP, derzeit werde die Tabelle 2013 mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags abgestimmt. "Es könnte im Hinblick auf die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze erforderlich sein, den Selbstbehalt zum Jahresbeginn anzupassen.""
Es passt ihnen nur nicht, dass die lieben Pflichtigen dann Aufstocker werden und der Staat selber den Unterhalt indirekt zu zahlen hat.
Dem FOCUS-Gerücht wird entgegengetreten: "Da der Kindesunterhalt sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag richtet, kommt nach Gerichtsangaben eine Änderung der Unterhaltsbeträge nur in Betracht, wenn der Kinderfreitrag 2013 erhöht würde."
http://www.123recht.net/Selbstbehalt-fue...30554.html
"Der Selbstbehalt eines unterhaltspflichtigen Elternteils könnte 2013 steigen - mit der Folge, dass Scheidungskinder bei angespannten wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend weniger Geld erhalten. Ein Sprecher des Oberlandesgerichts Düsseldorf sagte der Nachrichtenagentur AFP, derzeit werde die Tabelle 2013 mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags abgestimmt. "Es könnte im Hinblick auf die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze erforderlich sein, den Selbstbehalt zum Jahresbeginn anzupassen.""
Es passt ihnen nur nicht, dass die lieben Pflichtigen dann Aufstocker werden und der Staat selber den Unterhalt indirekt zu zahlen hat.
Dem FOCUS-Gerücht wird entgegengetreten: "Da der Kindesunterhalt sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag richtet, kommt nach Gerichtsangaben eine Änderung der Unterhaltsbeträge nur in Betracht, wenn der Kinderfreitrag 2013 erhöht würde."