06-11-2012, 05:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-11-2012, 05:58 von Camper1955.)
(05-11-2012, 23:53)p schrieb: Der Selbstbehalt eines unterhaltspflichtigen Elternteils könnte 2013 steigen - mit der Folge, dass Scheidungskinder bei angespannten wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend weniger Geld erhalten.
Ich sagte doch, da wird von politischer Seite Druck gemacht.
Nun muss in die UHL nur noch rein, dass das Einkommen auch um Umgangskosten zu bereinigen ist und schon zahlt ein Unterhaltspflichtiger mit einem Bruttoeinkommen von 2000 € keinen Cent Unterhalt mehr, sofern er den Umgang wahr nimmt.
Bei mehr Kindern muss das Brutteinkommen schon entsprechend höher sein, um eine Unterhaltspflicht festzustellen.
Ich bin aber sehr gespannt, wie nun erreicht werden soll, dass der Unterhalt nicht freiwillig tituliert wird, wenn das Einkommen gar keinen Titel her gibt. Denn immer mehr Anwälte neigen zu einem aussergerichtlichen Vergleich in dieser Richtung.
Der Anwalt sagt zum Unterhaltspflichtigen: "Geh zum Jugendamt und lass den Mindestunterhalt titulieren. Dann geh zum Jobcenter und beantrage ergänzendes ALG II. Und Du hast keine Probleme mehr mit dem Familiengericht."
Hier muss an der Gesetzgebung was geändert werden. UHV gehört abgeschafft.
Ist Papa nicht leistungsfähig, dann muss Mama (ergänzendes) ALG II beantragen, ohne Rückgriff auf Papa. Bzw. er muss nur belegen, dass er nicht leistungsfähig ist.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.