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Die Lübecker Grünen missbrauchen mal wieder das Kindeswohl
#2
Geht in die Richtung Robin Hood, da muss sich wohl jemand, der sich nicht genügend wahrgenommen fühlt ins Gespräch bringen.

Im Prinzip hat die ARGE der betreffenden Bedarfsgemeinschaft zuviel ausgezahlt, warum auch immer, und im Gegensatz zum Unterhalt vom Vater, der ja im guten Glauben verbraten werden darf, auch wenn es offensichtlich zuviel ist, darf der Staat Leistungen zurückfordern. Und da wird dann eben bei allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft eingefordert/gekürzt.

Es sind eben inkompatible staatliche Konstruktionen, die aus einem Kind, welches ja aufgrund eines "gutverdienenden" Vaters einen erhöhten Anspruch an Barunterhalt hat plötzlich in der Kostruktion Bedarfsgemeinschaft doch nur den Anspruch in Höhe des Mindestlebensunterhalts hat. Mitgegangen, mitgehangen... das gilt dann auch wenn Mutti aufgrund falscher Angaben oder aufgrund falscher berechnungen zuviel Kohle bekommen hat: alle müssen mit zurückzahlen.
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RE: Die Lübecker Grünen missbrauchen mal wieder das Kindeswohl - von MitGlied - 07-11-2012, 11:39

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