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Die Lübecker Grünen missbrauchen mal wieder das Kindeswohl
#4
Zitat:Und das ein Kind eines reichen Unterhaltszahlers auf dem selben Niveau leben muss, wie die anderen BG Mitglieder auch, ist ebenso nicht ganz korrekt. Gäbe ich meinem Kind monatlich 2000 Euro Unterhalt, so darf das Kind diese Kohle behalten. Es ist sein Einkommen und es fällt aus der BG raus. Lediglich das volle Kindergeld wird der BG als Einkommen angerechnet. Der KU niemals. So mein Wissensstand.

Alle Einnahmen des Kindes innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft werden der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet.
Manche Muddies sind auch noch so blöd, vorher bei einer Berechnung durch das Jugendamt bis zum Limit zu fordern, obwohl locker ne Stufe tiefer durchgegangen wäre. Und als ALG2 Bezieherin wird dann festgestellt, dass es nichts gebracht hat.
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RE: Die Lübecker Grünen missbrauchen mal wieder das Kindeswohl - von MitGlied - 07-11-2012, 13:11

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