07-11-2012, 15:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-11-2012, 15:22 von Clint Eastwood.)
als Beamter bleibt Dir gar nichts anderes uebrig, als alles zu zahlen, was das Gericht Dir auferlegt.
Wird bei Weigerung halt dann direkt vom Gehalt weggepfaendet.
Der 170er wurde bei mir nur auf KU angewendet, nicht gezahlter TU / nachehelicher Unterhalt hatte keinerlei Auswirkungen.
Vor Pfaendung schuetzt nur Exil in ein sicheres Drittland oder die Habenichtsmethode..
Ueberlege Dir einfach, wie Du mit Deinen verbleibenden Mitteln ein menschenwuerdiges Leben fuehren kannst.
Umgangsprobleme kannst Du auch ohne Anwalt vor Gericht ausfechten, das kostet kaum etwas.
Wird bei Weigerung halt dann direkt vom Gehalt weggepfaendet.
Der 170er wurde bei mir nur auf KU angewendet, nicht gezahlter TU / nachehelicher Unterhalt hatte keinerlei Auswirkungen.
Vor Pfaendung schuetzt nur Exil in ein sicheres Drittland oder die Habenichtsmethode..
Ueberlege Dir einfach, wie Du mit Deinen verbleibenden Mitteln ein menschenwuerdiges Leben fuehren kannst.
Umgangsprobleme kannst Du auch ohne Anwalt vor Gericht ausfechten, das kostet kaum etwas.