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§ 170 i.V.m. Trennungsunterhalt
#6
Beamte auf Probe oder Beamte auf Widerruf kriegen Probleme. Andere kriegen "nur" die übliche Pfändung, werden in der Regel auch zum Vorgesetzten zitiert. Bei Polizeibeamten wird häufig etwas genauer nachgefragt (Themen Bestechung, Spielschulden, psychische Verfassung etc). Nur Schulden wegen leichtfertigem Verhalten können auch hier Probleme nach sich ziehen. Die wegen Unterhalt sind bei Beamten genauso der Normalfall wie allen anderen Arbeitnehmern auch.

Du solltest vorsorglich VOR einer Pfändung zum Vorgesetzten. Besser, du informierst von selbst wie ein unerwarteter PfÜB liegt plötzlich auf dem Schreibtisch.
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§ 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von ArJa - 07-11-2012, 12:27
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von ArJa - 07-11-2012, 21:59
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von iglu - 07-11-2012, 15:37
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von p__ - 07-11-2012, 16:54
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von iglu - 07-11-2012, 17:37
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von p__ - 07-11-2012, 21:17
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von Ibykus - 07-11-2012, 18:43
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von iglu - 07-11-2012, 21:22
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von p__ - 07-11-2012, 21:32
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von iglu - 07-11-2012, 21:44
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von p__ - 07-11-2012, 22:00
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von Pogo - 10-11-2012, 21:25

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