07-11-2012, 17:09
a) Keines, absehen davon dass du auch als alle finanziellen Probleme verantwortlich dargestellt wirst, weil du Lump natürlich immer zu wenig zahlst.
b) Ein uraltes Problem, auch in der faq behandelt. Die Verwendung des Unterhalts ist frei. Wenn du das im ABR-Verfahren anbringst, sei vorsichtig dass dir keine Diffamierung der Mutter vorgeworfen wird. Bei Müttern sehen Richter keine Erziehungsfähigkeitseinschränkungen, wenn Unterhaltsgeld verschwendet wird oder keins da ist. Häufiger schlägt das auf den Vater zurück. "Der hält die Mutter absichtlich kurz, um bei ihr Probleme zu verursachen und damit das Kind zu sich rüberzuziehen", so der unausgesprochene Gedankengang unserer berobten Experten.
c) Das Unterhaltsverfahren beschränkt sich dann auf Gelder bis zum Kinderwechsel. Für die Zeiträume danach hat es sich erledigt.
b) Ein uraltes Problem, auch in der faq behandelt. Die Verwendung des Unterhalts ist frei. Wenn du das im ABR-Verfahren anbringst, sei vorsichtig dass dir keine Diffamierung der Mutter vorgeworfen wird. Bei Müttern sehen Richter keine Erziehungsfähigkeitseinschränkungen, wenn Unterhaltsgeld verschwendet wird oder keins da ist. Häufiger schlägt das auf den Vater zurück. "Der hält die Mutter absichtlich kurz, um bei ihr Probleme zu verursachen und damit das Kind zu sich rüberzuziehen", so der unausgesprochene Gedankengang unserer berobten Experten.
c) Das Unterhaltsverfahren beschränkt sich dann auf Gelder bis zum Kinderwechsel. Für die Zeiträume danach hat es sich erledigt.