07-11-2012, 17:22
(07-11-2012, 17:09)p schrieb: c) Das Unterhaltsverfahren beschränkt sich dann auf Gelder bis zum Kinderwechsel. Für die Zeiträume danach hat es sich erledigt.
Öhm... nehmen wir mal an, das Kind ist bei mir und es wird Unterhalt für die Zeit davor ausgeurteilt. Wenn der dem Kind zugute kommen soll, müßte ich doch an mich selber zahlen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...