07-11-2012, 21:29
Der Gedanke dahinter ist, dass die Mutter durch deine unzureichende Unterhaltszahlung dem Kind selbst Unterhalt zugeschossen hat. Dieses Geld kriegt sie für die durch das Gericht festgestellten Zeiträume in ausgeurteilter Höhe wieder von dir zurück.
Wenn ein Kind im Kindergarten ist und die Eltern die Beiträge nicht vollständig bezahlen, müssen sie trotzdem nachzahlen, auch wenn sie das Kind zwischenzeitlich abmelden.
Wenn ein Kind im Kindergarten ist und die Eltern die Beiträge nicht vollständig bezahlen, müssen sie trotzdem nachzahlen, auch wenn sie das Kind zwischenzeitlich abmelden.