07-11-2012, 21:59
(07-11-2012, 13:37)Austriake schrieb: @ ArJa
aufgrund welcher Verfügung/Begründung/Urteil zahlst Du den Trennungsunterhalt? In der Regel stellt eine Gerichtliche Verfügung einen vollstreckbaren Titel dar. Wenn Du also die Zahlungen für den TU einstellst, kann Exe vollstrecken gehen. Lohnpfändung, Kontopfändung- was auch immer.
Wie begründet Exe die Forderung nach TU? Nicht arbeitsfähig wegen Kindesbetreuung? Kraft Gesetzes haben BEIDE Ehepartner eine Erwerbsobliegenheit, d.h. beide Partner müssen gleichermassen zum Lebensunterhalt / Familieneinkommen beitragen. Es sei denn, sie sind daran gehindert durch irgendwas.
Was den Zeitrahmen angeht: das ist nicht wirklich lange. Wenn der Scheidungsantrag im Juli 2012 zugestellt wurde und jetzt verhandelt wird, dann ist das noch akzeptabel. Ich zahle seit dem Trennungsdatum Mai 2010 Trennungsunterhalt, der Scheidungsantrag ging im Februar 2011 bei Gericht ein. Ich bin immer noch nicht geschieden, weil Exe alle paar Monate ein neues Faß aufmacht. Ich werde auch dieses Jahr nicht mehr geschieden, weil Zugewinnausgleich immer noch strittig ist.
So lange niemand, also auch deine Exe, keinen Strafantrag nach § 170 StGB stellt, passiert zunächst strafrechtlich nichts. So lange man bei Dir was pfänden und holen kann, wird das wahrscheinlich auch so bleiben. Erst wenn Exe nichts mehr bekommt auf legalem Weg, ist mit der Strafanzeige resp. dem Strafantrag zu rechnen.
Wenn man dich nach § 170 StGB verurteilt und einsperrt, gibts aber auch kein Geld......
Austriake
Hallo. Zunächst erstmal vielen Dank für Eure Beiträge. Ich konnte vorab
natürlich nicht alle Details schildern, die von Interesse sein könnten, deshalb nur einige kurze Ergänzungen.
Die 370 € TU resultieren aus einem gerichtlichen Vergleich, den ich im Januar am Anraten meinesAnwalts geschlossen hatte. Nur wie gesagt, finanziell bin ich jetzt weitestgehend am Ende - eben völlig überschuldet ( auch durch meine TU Zahlungen ).
Exe arbeitet 30 Std. wchtl als Bankangestellte
Sie kommt im Monat auf 1400 Euro Netto Einkommen
+ 370 Euro TU
= 1770 Euro mtl
zusätzlich noch 184 Euro KG
+ 345 Euro KU
= roundabout 2300 Euro Gesamt
Soviel habe ich bei weitem nicht ( auch wenn ich allein lebe ) ....
Wie gesagt , KU ist kein Thema, den habe ich immer gezahlt und werde ihn auch weiter zahlen ...
Zu der Beamtendiskussion : bin Beamter a.L. und bin mir über evtl. disziplinarische Folgen im Klaren - Karriereende ist längst erreicht; ich glaube allerdings, dass ein erstmaliges Diszi bei diesem Straftatbestand eher in den Bereich der Verwarnung gehen könnte.
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )