Hartz IV-Empfänger müssen Kindesunterhalt zahlen
Quelle: http://www.focus.de/politik/weitere-meld...81388.html
Ausnahmen über Ausnahmen lese ich nur die Tage ...
ok - übersehen bzw anders interpretiert ....
Zitat:Konkret sprach das BSG einer 17-Jährigen Geld von ihrem arbeitslosen Vater zu. Er und auch das Jobcenter Karlsruhe hatten Zahlungen abgelehnt. Sie stützten sich dabei auf die so genannte Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit zur Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen wird. Sie belässt Arbeitslosen einen „Selbstbehalt“ von 770 Euro. Dieses Einkommen werde von dem arbeitslosen Vater nicht erreicht.
Doch die Düsseldorfer Tabelle zählt nicht, der Schutz für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist geringer, urteilte das BSG.
Quelle: http://www.focus.de/politik/weitere-meld...81388.html
Ausnahmen über Ausnahmen lese ich nur die Tage ...
ok - übersehen bzw anders interpretiert ....
gruß
malko
malko