08-11-2012, 00:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-11-2012, 00:29 von PolyTrauma.)
Eines würde mich interessieren:
Wenn das Kind ab Dezember bei WP lebt, wird doch die KM in vollem Umfang unterhaltspflichtig. Ebenso trifft sie dann die erweiterte Erwerbsobliegenheit, und bei mangelnder Mitwirkung kann ihr das allseits heißgeliebte fiktive Einkommen zugerechnet werden.
Gesetzt der Fall, die Sache zieht sich noch etwas, kann WP dann nicht KU gegen KU aufrechnen?
Wenn das Kind ab Dezember bei WP lebt, wird doch die KM in vollem Umfang unterhaltspflichtig. Ebenso trifft sie dann die erweiterte Erwerbsobliegenheit, und bei mangelnder Mitwirkung kann ihr das allseits heißgeliebte fiktive Einkommen zugerechnet werden.
Gesetzt der Fall, die Sache zieht sich noch etwas, kann WP dann nicht KU gegen KU aufrechnen?
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)