08-11-2012, 04:15
@PolyTrauma
Du immer mit Deinen Abkürzungen
Ich habe 15 Minuten gebraucht um zu kapieren, das WP @wackelpudding heisst. Aber nun zum Thema.
Wenn WP mehr als das doppelte an bereinigtem Einkommen hat, als man der KM auch fiktiv anrechnen kann, dann ist es sowieso Essig mit Kindesunterhalt von Seiten der KM.
Dann würde ein finanzielles Ungleichgewicht durch KU entstehen.
Es gab auch schon ein Gericht, das bei 1 1/2 - fachen Einkommen eine anteilige Unterhaltspflicht des im Grunde nach nicht Barunterhaltspflichtigen festgestellt hat. Da war der Mehrverdiener weiblich. Da musste der Mehrverdiener (die KM) 2/3 es Barunterhaltes selber leisten.
Du immer mit Deinen Abkürzungen
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Wenn WP mehr als das doppelte an bereinigtem Einkommen hat, als man der KM auch fiktiv anrechnen kann, dann ist es sowieso Essig mit Kindesunterhalt von Seiten der KM.
Dann würde ein finanzielles Ungleichgewicht durch KU entstehen.
Es gab auch schon ein Gericht, das bei 1 1/2 - fachen Einkommen eine anteilige Unterhaltspflicht des im Grunde nach nicht Barunterhaltspflichtigen festgestellt hat. Da war der Mehrverdiener weiblich. Da musste der Mehrverdiener (die KM) 2/3 es Barunterhaltes selber leisten.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.