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Muss ich die Gerichtskosten der Ex tragen bei Scheidung?
#1
Hallo zusammen,
mein Anwalt hat mich eben tel. informiert, dass das Gericht beantragt hätte, dass ich die entstehenden Kosten der bevorstehenden Scheidung meiner Ex zu tragen hätte, und diese bitteschön in 100€/Monat Raten abbezahlen soll. Ich bin (logischerweise) Mangelfall und runtergerechnet bis 1050€. Er versucht dagegen anzugehen, weil ich a) verständlicherweise keine Lust dazu habe und b) auch tatsächlich kein Geld wegen Schulden und hohen Umgangskosten, Ex wohnte 100Km weg.
Die Argumentation ist folgende: Gericht denkt, ich würde 2050€ netto verdienen (unbereinigt) und hätte somit nach Abzug von KU und TU noch etwa 1500 zur Verfügung und könnte somit auch für die Kosten der gegenseite aufkommen Dodgy
Wie sind da die Erfolgsaussichten? Werden da die üblichen Abzüge auf einmal NICHT mehr anerkannt (berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge usw.)?
Meines Wissens muss Exe doch bis zu 4 Jahre danach noch die Kosten abzahlen, wieso wird das nicht versucht in dem Fall?
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Nachrichten in diesem Thema
Muss ich die Gerichtskosten der Ex tragen bei Scheidung? - von L3NNOX - 08-11-2012, 13:49

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