Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Muss ich die Gerichtskosten der Ex tragen bei Scheidung?
#5
Frage : Was verstehe ich unter dem Begriff Scheidungskosten ? Meinst Du die Scheidungskosten ( RA Gebühren, Gerichtsgebühren ...) insgesamt oder den Verfahrenskostenvorschuss ( Vkv) für die gegnerische Rattin ?

Wenn es sich um den Vkv handeln sollte ( was ich vermute ) ist zunächst mal erheblich, ob Deine Exe ihrerseits Verfahrenskostenhilfe (Vkh ) - ehemals Prozeßkostenhilfe ( meintest Du wohl mit den 4 Jahren Rückzahungsfrist ) -erhält. Sollte Sie keine Hilfe erhalten oder aufgrund der Höhe Ihrer Einkünfte dem Grunde nach keinen Anspruch haben, ist sie eigenleistungsfähig und damit auch kein Fall für den Verfahrenskostenvorschuß. Solltest Du Vkv tatsächlich zahlen müssen, stellst Du Deiner Exe damit de facto ein Darlehen zur Verfügung, d.h. Du kannst den Vkv von Deiner Exe zurückfordern...

Sollte sie mit VKH durchkommen, liegt es an Dir dem Gericht zu beweisen, dass Du nicht leistungsfähig bist und ich würde zunächst mal Deine gesamten Kosten in Abzug bringen... was das Gericht dann anerkennt, wird man sehen. Ich würde zunächst erstmal auf keinen Fall die Forderungen der gegnerischen Rattin befriedigen, sondern sie mit dem Hinweis auf mangelnde Leistungsfähigkeit Deinerseits ablehnen. Zumindest ist das bei mir so gelaufen und letztendlich habe ich keinen Cent Vkv bezahlt, obwohl die gegnerische Anwältin mir 1500 Ocken in Rechnung gestellt hatte.

Ob das Einkommen des Partners Einfluß hat, kann ich nicht sagen. Wenn sie allerdings während der Trennungszeit eine Lebensgemeinschaft
mit dem Mann eingegangen ist, kann das für sie negative Auswirkungen auf den Trennungsunterhalt haben, sofern Du TU zahlst ... Dein Anwalt wird Dich beraten ..
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Muss ich die Gerichtskosten der Ex tragen bei Scheidung? - von ArJa - 08-11-2012, 18:05

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste