08-11-2012, 18:15
(08-11-2012, 13:49)L3NNOX schrieb: Hallo zusammen,
mein Anwalt hat mich eben tel. informiert, dass das Gericht beantragt hätte, dass ich die entstehenden Kosten der bevorstehenden Scheidung meiner Ex zu tragen hätte, und diese bitteschön in 100€/Monat Raten abbezahlen soll.
Hast du VKH bewilligt bekommen?
Dann schau dir mal mit deinem Rechtsanwalt den §31 Abs. 3 im
Gerichtskostengesetz an:
"Soweit einem Kostenschuldner, der aufgrund von § 29 Nr. 1 haftet (Entscheidungsschuldner), Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, darf die Haftung eines anderen Kostenschuldners nicht geltend gemacht werden...usw., etc., pp."
Das gilt auf jeden Fall bei Urteil oder Gerichtsbeschluß. Der § tangiert die hier angeführte Zweitschuldnerregelung.