Ich hab jetzt das Originaldokument bekommen:
"Der Antragsgegnerin wird für den ersten Rechtszug VERFAHRENSKOSTENHILFE bewilligt (§113...)"
Ich soll Raten á 100€ zahlen. Mein RA legt dagegen jetzt Beschwerde ein.
Meine Ex hat KEIN eigenes Einkommen bis jetzt, fängt aber in 14 Tagen eine Halbtagsstelle an. Sie bekam bisher VKH, ich jedoch nicht.
Wie sind da jetzt meine Chancen dass ich ZUSÄTZLICH zum TU und KU noch ihre VKH bezahlen muss?
Würde dann ja quasi ignoriert werden, dass ich dann unterhalb dem Selbstbehalt landen würde?
Stimmt ihre Aussage, dass diese VKH bis zu 4 Jahre nachgefordert werden kann sobald sie über 1500€ verdient? Letzteres scheint mit Schwachsinn zu sein, dann würde sich ja jede Ex schadfrei halten indem sie möglichst unter 1500€ verdient?!
"Der Antragsgegnerin wird für den ersten Rechtszug VERFAHRENSKOSTENHILFE bewilligt (§113...)"
Ich soll Raten á 100€ zahlen. Mein RA legt dagegen jetzt Beschwerde ein.
Meine Ex hat KEIN eigenes Einkommen bis jetzt, fängt aber in 14 Tagen eine Halbtagsstelle an. Sie bekam bisher VKH, ich jedoch nicht.
Wie sind da jetzt meine Chancen dass ich ZUSÄTZLICH zum TU und KU noch ihre VKH bezahlen muss?
Würde dann ja quasi ignoriert werden, dass ich dann unterhalb dem Selbstbehalt landen würde?
Stimmt ihre Aussage, dass diese VKH bis zu 4 Jahre nachgefordert werden kann sobald sie über 1500€ verdient? Letzteres scheint mit Schwachsinn zu sein, dann würde sich ja jede Ex schadfrei halten indem sie möglichst unter 1500€ verdient?!