10-11-2012, 11:21
Die österreichische Lösung besteht aus einem typischen Advokatentrick, einer Jonglage mit Urkunden: Eine Nachbeurkundung der Geburt wird eingeleitet. An die Geburt als alleinige Mutterschaftseigenschaft heranzugehen vermeidet man peinlich.
Frankreich und davon abgeleitete Rechtsordnungen kennen so wie eine Vaterschaftsanerkennung auch eine Mutterschaftsanerkennung und haben somit das Problem gar nicht erst.
Das Fass mit den Leihmutterschaften wird natürlich erst recht nicht aufgemacht, da wird eine Diskussion sofort abgewürgt. Plötzlich zieht man Moral, Ethik, Kinderswohl, Elternwohl dagegen aus dem Hut. Und wehe, jemand wendet dieselben Sätze gegen Gleichgeschlechtliche-Ehen an! Kinder von Leihmüttern: Teufelszeug. Adoptierte Kinder mit Samensender, rechtlich mit zwei Mütter beglückt: Suuuuper, cool und bunt.
Frankreich und davon abgeleitete Rechtsordnungen kennen so wie eine Vaterschaftsanerkennung auch eine Mutterschaftsanerkennung und haben somit das Problem gar nicht erst.
Das Fass mit den Leihmutterschaften wird natürlich erst recht nicht aufgemacht, da wird eine Diskussion sofort abgewürgt. Plötzlich zieht man Moral, Ethik, Kinderswohl, Elternwohl dagegen aus dem Hut. Und wehe, jemand wendet dieselben Sätze gegen Gleichgeschlechtliche-Ehen an! Kinder von Leihmüttern: Teufelszeug. Adoptierte Kinder mit Samensender, rechtlich mit zwei Mütter beglückt: Suuuuper, cool und bunt.