10-11-2012, 16:31
Der Kostenfestsetzungsbeschluß aus dem Verfahren wäre so ein Titel.
Er sollte eine Vollstreckbarkeitsklausel enthalten.
Ansonsten eine Kostenfestsetzung gem. §104 ZPO vom Gericht einfordern. Ist ja nur ein Dreizeiler.
Er sollte eine Vollstreckbarkeitsklausel enthalten.
Ansonsten eine Kostenfestsetzung gem. §104 ZPO vom Gericht einfordern. Ist ja nur ein Dreizeiler.