11-11-2012, 17:30
(11-11-2012, 17:25)Skipper schrieb: Die Ergänzungspflege greift mW ins Sorgerecht ein, entzieht elterliche Teilbefugnisse.
Die Umgangspflege ist zur Regelung des Umgangs berechtigt.
Dann hat also das Gericht die Latte für die Kindesmutter erheblich höher gehängt, bis hin zum teilweisen Entzug des Sorgerechts, wenn der Umgang boykottiert wird?
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.