11-11-2012, 18:27
Hallo webmin,
der Vortrag vor dem OLG ist m. E. ziemlich unsubstanziiert. Da werden irgendwelche Dinge aneinandergereiht, die irgendwer irgendwann gesehen haben will, oder die auch nur vermutet werden. Ich würde darum bitten mitzuteilen, wer wann (Datum/Uhrzeit) was wo gesehen hat, denn nur bei konkret vorgetragenen Ereignissen ist es Dir ja möglich, konkret zu erwidern. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das OLG dies zum Anlass nimmt, seinen Vorschlag zu überdenken.
Bezüglich des Verhaltens Deines Kindes in der Kita: Das ist doch allgemein, will heißen, ich habe keinen Hinweis darauf gelesen, dass es sich im Zusammenhang mit den Umgangskontakten verändert. Wenn es also Rückschritte gibt, dann wären diese doch gemessen am zeitlichen Betreuungsumfang rein quantitativ eher der mütterlichen Sphäre zuzuordnen. Nun wäre ich aber generell vorsichtig, was kindliche Entwicklungsphasen angeht - es gibt Schwankungen, die auch wie Rückschritte aussehen können. Dass die (erstmals dokumentierte?) Beobachtung einer Kindergärtnerin ein hinreichender Grund für die Anordnung eines entwicklungspsychologischen Gutachtens sein könnte, scheint mir eher unwahrscheinlich.
der Vortrag vor dem OLG ist m. E. ziemlich unsubstanziiert. Da werden irgendwelche Dinge aneinandergereiht, die irgendwer irgendwann gesehen haben will, oder die auch nur vermutet werden. Ich würde darum bitten mitzuteilen, wer wann (Datum/Uhrzeit) was wo gesehen hat, denn nur bei konkret vorgetragenen Ereignissen ist es Dir ja möglich, konkret zu erwidern. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das OLG dies zum Anlass nimmt, seinen Vorschlag zu überdenken.
Bezüglich des Verhaltens Deines Kindes in der Kita: Das ist doch allgemein, will heißen, ich habe keinen Hinweis darauf gelesen, dass es sich im Zusammenhang mit den Umgangskontakten verändert. Wenn es also Rückschritte gibt, dann wären diese doch gemessen am zeitlichen Betreuungsumfang rein quantitativ eher der mütterlichen Sphäre zuzuordnen. Nun wäre ich aber generell vorsichtig, was kindliche Entwicklungsphasen angeht - es gibt Schwankungen, die auch wie Rückschritte aussehen können. Dass die (erstmals dokumentierte?) Beobachtung einer Kindergärtnerin ein hinreichender Grund für die Anordnung eines entwicklungspsychologischen Gutachtens sein könnte, scheint mir eher unwahrscheinlich.
Wer nicht taktet, wird getaktet...