12-11-2012, 10:18
(26-10-2012, 12:40)Jessy schrieb: Wenn der Titel aber schon besteht, kann man die Leistungsunfähigkeit nur per Abänderungsklage feststellen lassen, sonst laufen Schulden auf, auch wenn man "eigentlich" nicht leistungsfähig wäre.
Ja, der Titel besteht... Und wenn ich nun die Schuld nicht anerkenne, was ich aus Unsicherheit immer noch nicht gemacht habe, wird natürlich die Pfändung eingeleitet. Ich warte z.Zt. eigentlich täglich auf Post vom Amtsgericht... Aber was bringt es mir denn, ständig unter Pfändung zu leben? Kann mich nicht mehr bewegen, bin an der Pfändungsgrenze festgebunden und werd laufend Äger haben... Erkenne ich die Schuld an, ist zumindest vorläufig Ruhe angesagt.
Drehe mich mittlerweile völlig im Kreis u weiß nicht mehr, wie´s weiter gehen soll...