12-11-2012, 11:50
Das ginge schon, weil "nur" Mindestunterhalt...! Der "Durchlaufposten" bedeutet aber auch unter ALG2 nix anderes als "Arbeiten, um Unterhalt ranzuschaffen"... Bei bestehender Umgangsverweigerung seitens KM sehe ich das aber immer noch nicht ein!