12-11-2012, 12:10
Hi
Nach dem ich mich die letzten 2 Wochen in südlicher Sonne geaalt habe, gibt es nun Neues zum Fall.
KM hat 7 Wochen vor Volljährigkeit meine Sohnes eine RAtte eingeschaltet. Diese arbeitet im Auftrag meines Sohnes.
Gefordert werden Einkommensnachweise des letzen Jahres und der Steuerbescheid (§1605).
Bafög ist ihren Meinung nach nicht anrechenbar, weil an Sozialamt ausgezahlt. Ich soll ab Januar 2013 weiterhin den UH in Höhe von 334.- Euro (gegebenenfalls noch Hochstufung) zahlen.
Von beiderseitiger UH-Pflicht der Eltern hat sie auch nichts erwähnt.
Sozialamt hat mein Schreiben nicht beantwortet.
Gruss
Gekko
Nach dem ich mich die letzten 2 Wochen in südlicher Sonne geaalt habe, gibt es nun Neues zum Fall.
KM hat 7 Wochen vor Volljährigkeit meine Sohnes eine RAtte eingeschaltet. Diese arbeitet im Auftrag meines Sohnes.
Gefordert werden Einkommensnachweise des letzen Jahres und der Steuerbescheid (§1605).
Bafög ist ihren Meinung nach nicht anrechenbar, weil an Sozialamt ausgezahlt. Ich soll ab Januar 2013 weiterhin den UH in Höhe von 334.- Euro (gegebenenfalls noch Hochstufung) zahlen.
Von beiderseitiger UH-Pflicht der Eltern hat sie auch nichts erwähnt.
Sozialamt hat mein Schreiben nicht beantwortet.
Gruss
Gekko