12-11-2012, 16:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-11-2012, 17:04 von Camper1955.)
(12-11-2012, 16:08)p schrieb: Kriterium war der Umzug der Ex zum neuen Partner. Dann geht es für deutsche Unterhaltsverhältnisse schnell.
Ich sagte doch schon, das Unterhaltsrecht passt sich immer mehr dem Sozialrecht an.
Wieder so eine Entscheidung, die das beweist.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.