13-11-2012, 05:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-11-2012, 05:42 von Camper1955.)
(13-11-2012, 00:16)blue schrieb:(12-11-2012, 22:36)Camper1955 schrieb: Eben. postalisches Zusammenwohnen genügt.Deine Weisheiten reissen mich vom Hocker!
Eine "kluge" UHN weiß sowas zu verhindern!
Ich denke, hier sollte eher ein Next verhindern, dass man postalisch zusammen zieht.
Er muss sonst unter Umständen für seine neue Freundin und bei Leistungsunfähigkeit des leiblichen Vaters auch für Ihre Kinder aufkommen nach der bisherigen sozialgerichtlichen Rechtsprechung.
Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht deswegen ist schon seit 2009 anhängig. Eine Entscheidung darüber kann jeden Moment fallen. Sollte das Bundesverfassungsgericht darin einen Verstoss gegen das Grundgesetzes sehen, dann ist es auch Essig mit dem strukturell ausgeglichenen Haushalt im Jahr 2014
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.