14-11-2012, 00:15
(13-11-2012, 19:21)Gekko schrieb: Heute kam das lang ersehnte Schreiben vom Sozialamt.Das ist der erwartbare Unsinn. Auch wenn es vermutlich kein Bescheid ist (oder gibt es Rechtmittelbelehrung?) dann würde ich an deiner Stelle in jedem Fall einen formlosen Widerspruch einlegen und laß sie weiterarbeiten. Schreib einfach:
Diese erteilen wegen fehlendem Sorgerecht meinerseits keine Auskunft.
Hiermit lege ich gegen ihren Bescheid vom ..... Widerspruch ein.
Soweit evtl. Ansprüche gegen mich auf Kindesunterhalt in die Berechnung eingefloßen sind oder Ansrpüche gegen mich übergeleitet worden sind, ist die Berechnung wahrscheinlich unrichtig, da von unzutreffenden Sachverhaltsermittlungen ausgegangen sein worden dürfte.
Ansonsten, wenn ich das oben richtig verstehe, kommst du demnächst in Krankengeldbezug. Von daher dürfte in Abhängigkeit von anderen persönlichen Faktoren (insb. Schonvermögen / mit dir zusammenlebende Personen) bei dem laufenden Unterhaltsbetrag evtl. bereits jetzt ein Anspruch auf aufstockendes ALGII bestehen. Das solltest du prüfen und nutzen - denn es verschafft dir eine wesentlich bessere Lage in Bezug auf ein erforderlich werdendes KU-Abänderungsverfahren, bzw. die KU-Berechnung ab 18.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #