14-11-2012, 01:35
Wie heißt es doch immer so schön: "Schock bekämpfen, Ruhe bewahren" oder andersrum....
Also erstmal willkommen hier.
Auch anders hast du noch ein wenig (aber nicht zu viel) Zeit um dich schlau zu machen. Eine Aufstockung mit SGBII ist auch möglich, um das schlimmste zu verhindern. Lies dich hier klug.
Also erstmal willkommen hier.
(14-11-2012, 01:26)Zitrone schrieb: Leider im Gesundheitswesen. Damit kann man vermutlich im Ausland nicht viel anfangen.Spontan fällt mir da GB oder Norwegen ein. Dahin wandern dauernd Leute ab im Gesundheitswesen... Soweit vor Eintritt des Mutterschutzes kein Wohnsitz mehr in D besteht, wirds schwierig mit der Dingfestmachung des Zahlvaters.
Auch anders hast du noch ein wenig (aber nicht zu viel) Zeit um dich schlau zu machen. Eine Aufstockung mit SGBII ist auch möglich, um das schlimmste zu verhindern. Lies dich hier klug.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #