Ich habe bezüglich der Umgangskosten folgendes gefunden:
Ich zitiere:
"Nach einem Urteil des BGH vom 23.02.2005 (Az.: XII ZR 56/02) bejaht dieser unter engen Voraussetzungen die Möglichkeit der Anrechenbarkeit des Umgangsrechts.
Dieses wird wie folgt begründet:
Durch den neuen § 1684 BGB habe das Kind ein Umgangsrecht mit jedem Elternteil. Auf der anderen Seite habe jedes Elternteil auch eine Umgangspflicht. Diese Pflicht dürfe nicht durch die Unterhaltszahlungen vollkommen eingeschränkt werden. Wenn sich daher der Umgangsberechtigte – der gleichzeitig Unterhaltsschuldner ist – die Umgangskosten nicht leisten könne, dann müsse eine Berücksichtigung der Kosten möglich sein.
Allerdings sieht der BGH diese Möglichkeit nur dann gegeben, wenn das Kindergeld nicht angerecht werde: "
Den Vollständigen Text gibt es auf folgender Seite:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Umgangsk...52177.html
Also die Möglichkeit scheint tatsächlich zu bestehen, setzt aber vorraus, dass ich das Kind auch regelmäßig sehe bzw. abhole und dass das Kindergeld bei der Unterhaltszahlung nicht angerechnet wurde. Also Pustekuchen!
Denn a.) wird das Kindergeld angerechnet und b.) erschwert mir die KM den Umgang erheblich. Vereinbarte Termine wurden in letzter Zeit kurzfristig abgesagt. Die Begründungen sind z.T. absurd. Da heißt es mal: "Er hat sich nicht benommen" oder "Du darfst nicht zu Papa, weil er mich nicht versteht" und und und...
Das JA weiß hiervon "noch" nichts. Was ich aber bisher über das Zusammenspiel zwischen JA und Vätern gelesen habe, stimmt mich nicht gerade zuversichtlich.
Das nächste Problem wäre dann, ob das JA die Meinung teilt, dass der Umgang, durch die Entfernung und die dadurch entstehenden Kosten, erschwert wird... Ich meine, die wissen ja bereits, dass ich wir nicht Tür an Tür wohnen!
Es wird also komplizierter als es so schon ist!
Was meint ihr?
Grüße
Ich zitiere:
"Nach einem Urteil des BGH vom 23.02.2005 (Az.: XII ZR 56/02) bejaht dieser unter engen Voraussetzungen die Möglichkeit der Anrechenbarkeit des Umgangsrechts.
Dieses wird wie folgt begründet:
Durch den neuen § 1684 BGB habe das Kind ein Umgangsrecht mit jedem Elternteil. Auf der anderen Seite habe jedes Elternteil auch eine Umgangspflicht. Diese Pflicht dürfe nicht durch die Unterhaltszahlungen vollkommen eingeschränkt werden. Wenn sich daher der Umgangsberechtigte – der gleichzeitig Unterhaltsschuldner ist – die Umgangskosten nicht leisten könne, dann müsse eine Berücksichtigung der Kosten möglich sein.
Allerdings sieht der BGH diese Möglichkeit nur dann gegeben, wenn das Kindergeld nicht angerecht werde: "
Den Vollständigen Text gibt es auf folgender Seite:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Umgangsk...52177.html
Also die Möglichkeit scheint tatsächlich zu bestehen, setzt aber vorraus, dass ich das Kind auch regelmäßig sehe bzw. abhole und dass das Kindergeld bei der Unterhaltszahlung nicht angerechnet wurde. Also Pustekuchen!
Denn a.) wird das Kindergeld angerechnet und b.) erschwert mir die KM den Umgang erheblich. Vereinbarte Termine wurden in letzter Zeit kurzfristig abgesagt. Die Begründungen sind z.T. absurd. Da heißt es mal: "Er hat sich nicht benommen" oder "Du darfst nicht zu Papa, weil er mich nicht versteht" und und und...
Das JA weiß hiervon "noch" nichts. Was ich aber bisher über das Zusammenspiel zwischen JA und Vätern gelesen habe, stimmt mich nicht gerade zuversichtlich.
Das nächste Problem wäre dann, ob das JA die Meinung teilt, dass der Umgang, durch die Entfernung und die dadurch entstehenden Kosten, erschwert wird... Ich meine, die wissen ja bereits, dass ich wir nicht Tür an Tür wohnen!
Es wird also komplizierter als es so schon ist!
Was meint ihr?
Grüße