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Titulierung
#11
(14-11-2012, 13:26)crocop schrieb: Das nächste Problem wäre dann, ob das JA die Meinung teilt, .....
Das JA "teilt" oft unsere Meinung nicht - weil sie Unterhaltsmaximierung betreiben. Dennoch sollten wir deutlich unsere Auffassung zur Grundlage machen, welche Absetzungsbeträge bei der Einkommensbereinigung zu berücksichtigen sind. Umgangskosten zweifellos - über die "angemessene Höhe" kann man anderer Meinung sein als das JA.

Wenn du durch eine schlüssige Begründung auf einen anderen Prozentsatz kommst, dann kannst du eher das einfach titulieren als "einfach so 90%".

Ansatzpunkte für Umgangskosten:

Wohnungsmehrbedarf: Was die im Selbstbehalt "drin seienden 360" warm übersteigt, kann man als umgangsbedingten Kinderzimmerbedarf selbstbehaltserhöhend gelten machen. Obergrenze dürften jedenfalls die angemessenen Kosten für je ein Kinderzimmer sein.

Fahrtkosten für Holen- und Bringen

allgemeiner Lebensbedarf - wir machen den in Höhe von 1/30 des geforderten KU pro Umgangstag entsprechende Elternvereinbarung / Umgangsurteil geltend.

In einigen Fällen wurde das dann letztlich akzeptiert, in manchen gings zu Gericht und bisher liegt noch keine abschließende Entscheidung insbesondere zu letzterem vor. Bezüglich Wohnungsmehrbedarf hat ein Gericht das bisher anerkannt, insoweit es dann zum Ausschluß von BU/TU führte mangels zu verteilender Masse. Bezüglich Fahrtkosten gibt es etliche Gerichtsurteile, die das anerkennen. Am kritischsten wird es wohl in der Frage, ob das Kind bei Vater auch was zu essen braucht....

Also, bisher hat das JA nur die Bereinigungsposten akzeptiert, die sie wollten - jetzt mußt du die geltend machen, die außerdem wichtig sind für ein vernünftiges Familienleben deiner Vater-Kind-Familie.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Titulierung - von crocop - 14-11-2012, 00:28
RE: Titulierung - von Bluter - 14-11-2012, 00:37
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