14-11-2012, 15:43
(13-11-2012, 05:40)Camper1955 schrieb: Er muss sonst unter Umständen für seine neue Freundin und bei Leistungsunfähigkeit des leiblichen Vaters auch für Ihre Kinder aufkommen nach der bisherigen sozialgerichtlichen Rechtsprechung.
Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht deswegen ist schon seit 2009 anhängig. Eine Entscheidung darüber kann jeden Moment fallen. Sollte das Bundesverfassungsgericht darin einen Verstoss gegen das Grundgesetzes sehen, dann ist es auch Essig mit dem strukturell ausgeglichenen Haushalt im Jahr 2014
Hast Du dazu einen Link mit Informationen?
Es betrifft mich zwar nicht, würde mich aber dennoch interessieren.
Simon II