Zitat:Bezüglich Fahrtkosten gibt es etliche Gerichtsurteile, die das anerkennen.
Beim 12. Senat des OLG Hamm interessiert das niemand.
Umgangskosten, Fahrtkosten e.t.c werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
In meinem Fall waren es 108km Hin und zurück.
Es wird ersetzt durch: "Dann ziehen Sie doch näher zur Arbeitsstätte...."
Selbst im Urteil wurde nur "5% berufsbedingte Aufwendungen" erwähnt.
Lt. meinem RA ist nicht nur der 12. Senat betroffen.