14-11-2012, 16:04
(14-11-2012, 15:53)webmin schrieb: Beim 12. Senat des OLG Hamm interessiert das niemand.Ist mir auch bekannt, dass es Gerichte gibt, die das ignorieren. Es gibt eben überall Verfassungsfeinde, die die Vater-Kind-Familie nicht schützen wollen.
Daher sage ich ja auch: Wenn man eine vernüftige Begründung der Abzugsposten macht, und dann entsprechend (befristet) tituliert, dann steigt die Chance stark, dass es die JA und Kimu darauf beruhen lassen. Nur darum geht es.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #