14-11-2012, 20:24
Komisch. Ich hatte am Montag eine Fachaufsichtsbeschwerde
beim Nieders. Ministerium für Arbeit und Soziales eingeworfen und
bekomme schon heute einen Änderungsbescheid vom zuständigen Jobcenter. Das muß allerdings wirklich eine Überschneidung sein, denn:
Das JC ist weiterhin der Auffassung, das meine Unterhaltszahlungen
an meine Kinder mit dem anteiligen Sozialgeld für die temporäre
Bedarfsgemeinschaft während der Umgangszeiten zu verrechnen sind.
Ich zitiere:
"Da davon ausgegangen werden kann, dass der persönliche Bedarf der Kinder für Unterkunft und Heizung im Haushalt der Mutter durch das entsprechende Kindergeld gedeckt werden kann, sind die Unterhaltszahlungen vollständig auf das Sozialgeld der Kinder anzurechnen."
In der Aufstellung stellt das JC den Regelbedarf den Unterhaltszahlungen direkt gegenüber.
Lediglich für meine zweitälteste Tochter wird eine Bedarfsunterdeckung von 10 Euro monatlich festgestellt. Für das letzte Quartal mit 19 Umgangstagen werden immerhin fast 8 Euro erstattet.
In meiner Beschwerde an das Ministerium hatte ich konkret diese Aufrechnung bemängelt, da ich ja von KM keine Mücken für den Umgang ausgezahlt bekomme. Dann lasse ich die Beschwerde mal so weiterlaufen und widerspreche dem Änderungsbescheid erneut. Nächste Woche geht es dann zum Rechtsbeistand und dann zum SG mit EA. Ich habe keine Lust mehr auf das Theater.
beim Nieders. Ministerium für Arbeit und Soziales eingeworfen und
bekomme schon heute einen Änderungsbescheid vom zuständigen Jobcenter. Das muß allerdings wirklich eine Überschneidung sein, denn:
Das JC ist weiterhin der Auffassung, das meine Unterhaltszahlungen
an meine Kinder mit dem anteiligen Sozialgeld für die temporäre
Bedarfsgemeinschaft während der Umgangszeiten zu verrechnen sind.
Ich zitiere:
"Da davon ausgegangen werden kann, dass der persönliche Bedarf der Kinder für Unterkunft und Heizung im Haushalt der Mutter durch das entsprechende Kindergeld gedeckt werden kann, sind die Unterhaltszahlungen vollständig auf das Sozialgeld der Kinder anzurechnen."
In der Aufstellung stellt das JC den Regelbedarf den Unterhaltszahlungen direkt gegenüber.
Lediglich für meine zweitälteste Tochter wird eine Bedarfsunterdeckung von 10 Euro monatlich festgestellt. Für das letzte Quartal mit 19 Umgangstagen werden immerhin fast 8 Euro erstattet.
In meiner Beschwerde an das Ministerium hatte ich konkret diese Aufrechnung bemängelt, da ich ja von KM keine Mücken für den Umgang ausgezahlt bekomme. Dann lasse ich die Beschwerde mal so weiterlaufen und widerspreche dem Änderungsbescheid erneut. Nächste Woche geht es dann zum Rechtsbeistand und dann zum SG mit EA. Ich habe keine Lust mehr auf das Theater.