15-11-2012, 01:32
Nun habe ich mir die Verteidigungsrede von Frau Dr. Beate Merk angehört.
Eine ihrer Aussagen hat mich besonders betroffen gemacht.
"Die Staatsanwaltschaft darf nur ermitteln, wenn ein Anfangsverdacht besteht."
Ironie on
Offenbar wird aber zunächst einmal in das Sündenregister des Anzeigenerstatters geguckt. Erst wenn das Sündenregister lupenrein ist, dann könnte man unter Umständen einen Anfangsverdacht vermuten.
Ein Punkt in Flensburg und schon gibt es keinen Anlass für einen Anfangsverdacht mehr.
Ironie off
Eine ihrer Aussagen hat mich besonders betroffen gemacht.
"Die Staatsanwaltschaft darf nur ermitteln, wenn ein Anfangsverdacht besteht."
Ironie on
Offenbar wird aber zunächst einmal in das Sündenregister des Anzeigenerstatters geguckt. Erst wenn das Sündenregister lupenrein ist, dann könnte man unter Umständen einen Anfangsverdacht vermuten.
Ein Punkt in Flensburg und schon gibt es keinen Anlass für einen Anfangsverdacht mehr.
Ironie off
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.