16-11-2012, 15:17
Habe ersten Anwaltstermin hinter mir.
Auf Grund von abgeleitetem Bafög ( nach § 104 SGB X) dürfte mein Sohn bereits schon seit 1,5 Jahren Sozialleistungen beziehen, welche seinen Bedarf nach BGB sogar überdeckt.
Er geht davon aus, dass KEIN Unterhalt meht zu zahlen ist.
Es werden Auskünfte über EK und Sozialhilfe von Kind und Mutter verlangt.
Fortzetzung folgt
Auf Grund von abgeleitetem Bafög ( nach § 104 SGB X) dürfte mein Sohn bereits schon seit 1,5 Jahren Sozialleistungen beziehen, welche seinen Bedarf nach BGB sogar überdeckt.
Er geht davon aus, dass KEIN Unterhalt meht zu zahlen ist.
Es werden Auskünfte über EK und Sozialhilfe von Kind und Mutter verlangt.
Fortzetzung folgt