16-11-2012, 16:04
(16-11-2012, 13:41)tumi schrieb: Die Richterin hat entschieden dass die Kinder und ich in der Wohnung bleiben, und meine (noch)Frau ausziehen soll.
Das ist das Beste und Optimalste, was zu erreichen war. Gratulation. Damit fallen viele andere Dinge ebenfalls um. Dich über Unterhalt auszunehmen dürfte nun viel schwieriger werden. Erst einmal muss sie ihrer eigenen gesteigerten Erwerbsobliegenheit genügen.
Überlass das dem Anwalt. Du bist nicht fokussiert genug, um gegen die gegnerische Anwältin zu argumentieren.