16-11-2012, 18:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-11-2012, 18:26 von Ponyfriend.)
Hallo zusammen,
jetzt hat es mich auch erwischt.
Tochter ist zur Mutter gezogen, diese hat sofort ohne Not (ich will zahlen, was der Tochter zusteht und zahle auch) eine Beistandschaft eingerichtet und jetzt geht es munter weiter:
Ich soll dort eine Urkunde ohne Befristung unterzeichnen. Konnte erstmal Zeit gewinnnen und habe dank diesem wunderbaren Forum herausgefunden, dass man auch bei einem Notar eine Verpflichtungserklärung abgeben kann.
Siehe da, ich habe auch einen Notar gefunden, der mir kostenfrei etwas beurkundet.
Ich möchte den Titel befristen, da ich mit meiner neuen Frau ein Kind bekomme und ich dann ja sicher in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe tiefer rutsche. Da der Zeitpunkt schon relativ klar ist, ergibt es für mich keinen Sinn einen unbefristeten Titel in die Welt zu setzen, den ich dann - wie ich hier gelernt habe - nur mit Wohlwollen der KM oder Abänderunsgklage aus der Welt bekomme.
Jetzt habe ich allerdings folgendes Urteil gefunden:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4329
Meine Frage:
Kann ich beim JA überhaupt meine zeitlich befristete Verpflichtungserklärung vorlegen oder werde ich dann vom JA/KM auf einen unbefristeten Titel verklagt?
jetzt hat es mich auch erwischt.
Tochter ist zur Mutter gezogen, diese hat sofort ohne Not (ich will zahlen, was der Tochter zusteht und zahle auch) eine Beistandschaft eingerichtet und jetzt geht es munter weiter:
Ich soll dort eine Urkunde ohne Befristung unterzeichnen. Konnte erstmal Zeit gewinnnen und habe dank diesem wunderbaren Forum herausgefunden, dass man auch bei einem Notar eine Verpflichtungserklärung abgeben kann.
Siehe da, ich habe auch einen Notar gefunden, der mir kostenfrei etwas beurkundet.
Ich möchte den Titel befristen, da ich mit meiner neuen Frau ein Kind bekomme und ich dann ja sicher in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe tiefer rutsche. Da der Zeitpunkt schon relativ klar ist, ergibt es für mich keinen Sinn einen unbefristeten Titel in die Welt zu setzen, den ich dann - wie ich hier gelernt habe - nur mit Wohlwollen der KM oder Abänderunsgklage aus der Welt bekomme.
Jetzt habe ich allerdings folgendes Urteil gefunden:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4329
Meine Frage:
Kann ich beim JA überhaupt meine zeitlich befristete Verpflichtungserklärung vorlegen oder werde ich dann vom JA/KM auf einen unbefristeten Titel verklagt?