16-11-2012, 19:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-11-2012, 19:21 von Zahlmeister.)
Also Unterhalt kann die Ex- Frau keinen bekommen wenn Du es nur klug genug anstellst. Im Gegenteil, sie hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit euren Kindern gegenüber.
Denk mal nach: Die Kinder haben bestimmt jede Menge Sonderbedarf welcher durch Dein Einkommen nicht gedeckt ist. Da muss die Ex jetzt ran. Der Kindesunterhalt geht in jedem Falle vor Exenunterhalt das ist auch klar.
Denk mal nach: Die Kinder haben bestimmt jede Menge Sonderbedarf welcher durch Dein Einkommen nicht gedeckt ist. Da muss die Ex jetzt ran. Der Kindesunterhalt geht in jedem Falle vor Exenunterhalt das ist auch klar.