16-11-2012, 20:16
Mein Text für den Notar:
Nummer der Urkundenrolle
Vor dem unterzeichnenden Notar erschien heute:
Der Erschienene erklärt auf Befragen des Notars, dass der Notar oder eine der mit dem Notar beruflich verbundenen Person in einer Angelegenheit, die Gegenstand dieser Beurkundung ist, außerhalb des Notaramtes nicht tätig war oder ist.
Der Erschienene erklärte:
Ich verpflichte mich, meiner Tochter ***********, geboren *********** in ******, wohnhaft *********, den Unterhalt zum Ersten eines jeden Monats im Voraus zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters (derzeit Frau ******, wohnhaft **********) zu zahlen, die rückständigen Beträge sofort.
Ich erkenne an, dass meine übernommene Verpflichtung nach § 1612 a BGB für den Zeitraum vom 01.10.2012 – 31.07.2013 mtl. 115% des jeweiligen Mindestunterhaltes der 3. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle jeweils vermindert um das hälftige Kindergeld gemäß § 1612 b Abs.1 BGB, derzeit monatlich 92€, beträgt und verpflichte mich zur Zahlung des jeweiligen Betrages (derzeitiger Zahlbetrag monatlich 398 € festgelegt durch Schreiben des Jugendamtes der Stadt ******vom 9.11.2012).
Für den Zeitraum vom 01.08.2013 bis zur Volljährigkeit meiner Tochter werde ich rechtzeitig vor dem Ende des og. Zeitraumes eine entsprechende Erklärung auf Basis der tatsächlichen Einkommens- und Familienverhältnisse abgeben, so dass keine Klageerhebung zur weiteren Titulierung des Unterhaltes erforderlich ist.
Ich unterwerfe mich wegen der der Erfüllung der Verbindlichkeit aus dieser Verfügung der sofortigen Zwangsvollstreckung in mein gesamtes Vermögen.
Der beurkundende Notar wird angewiesen, meiner Tochter zu Händen der Kindsmutter**********eine vollstreckbare Ausfertigung sowie eine beglaubigte Fotokopie und mir selbst eine beglaubigte Fotokopie dieser Urkunde zu erteilen.
Die vorstehende Verhandlung wurde dem Erschienenen von dem Notar vorgelesen, von ihm genehmigt und wie folgt unterschrieben:
Nummer der Urkundenrolle
Vor dem unterzeichnenden Notar erschien heute:
Der Erschienene erklärt auf Befragen des Notars, dass der Notar oder eine der mit dem Notar beruflich verbundenen Person in einer Angelegenheit, die Gegenstand dieser Beurkundung ist, außerhalb des Notaramtes nicht tätig war oder ist.
Der Erschienene erklärte:
Ich verpflichte mich, meiner Tochter ***********, geboren *********** in ******, wohnhaft *********, den Unterhalt zum Ersten eines jeden Monats im Voraus zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters (derzeit Frau ******, wohnhaft **********) zu zahlen, die rückständigen Beträge sofort.
Ich erkenne an, dass meine übernommene Verpflichtung nach § 1612 a BGB für den Zeitraum vom 01.10.2012 – 31.07.2013 mtl. 115% des jeweiligen Mindestunterhaltes der 3. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle jeweils vermindert um das hälftige Kindergeld gemäß § 1612 b Abs.1 BGB, derzeit monatlich 92€, beträgt und verpflichte mich zur Zahlung des jeweiligen Betrages (derzeitiger Zahlbetrag monatlich 398 € festgelegt durch Schreiben des Jugendamtes der Stadt ******vom 9.11.2012).
Für den Zeitraum vom 01.08.2013 bis zur Volljährigkeit meiner Tochter werde ich rechtzeitig vor dem Ende des og. Zeitraumes eine entsprechende Erklärung auf Basis der tatsächlichen Einkommens- und Familienverhältnisse abgeben, so dass keine Klageerhebung zur weiteren Titulierung des Unterhaltes erforderlich ist.
Ich unterwerfe mich wegen der der Erfüllung der Verbindlichkeit aus dieser Verfügung der sofortigen Zwangsvollstreckung in mein gesamtes Vermögen.
Der beurkundende Notar wird angewiesen, meiner Tochter zu Händen der Kindsmutter**********eine vollstreckbare Ausfertigung sowie eine beglaubigte Fotokopie und mir selbst eine beglaubigte Fotokopie dieser Urkunde zu erteilen.
Die vorstehende Verhandlung wurde dem Erschienenen von dem Notar vorgelesen, von ihm genehmigt und wie folgt unterschrieben: