Rein vom Gesetz her ist die Ersetzung zur Zustimmung der Namensänderung nur durch das FamG möglich.
Ich würde einfach mal ganz unverbindlich beim JC anrufen oder schreiben, dass du keinen Sohn dieses Namens hast und daher bitte auf eine korrekte Benachrichtigung/einen korrekten Bescheid bestehst. Wenn die dir dann mitteilen, dass der Name so schon stimmt, würde ich der KM schreiben, dass sie doch bitte/gefälligst zukünftig wieder den richtigen Namen angibt, bzw. sie eine eventuell einseitig (wie auch immer) durchgeführte Namensänderung sofort rückgängig macht, da die dazu notwendige Zustimmung von dir nicht vorliegt. Lange rumdiskutieren würde ich da keinesfalls.
Auch ohne die gemeinsame Sorge ist deine Zustimmung erforderlich, wenn das Kind bisher deinen Namen trug. Mütter machen das ja häufig, um das Kind auch offiziell vom Vater zu trennen. Allerdings: Du schreibst, die vorher gemeinsame Sorge ist weg. Demnach stehen die Chancen vor dem FamG schlecht, dass du mit einer Verweigerung der Namensänderung durchkommst. Wie kam es zu dem Sorgeentzug?
Ich würde einfach mal ganz unverbindlich beim JC anrufen oder schreiben, dass du keinen Sohn dieses Namens hast und daher bitte auf eine korrekte Benachrichtigung/einen korrekten Bescheid bestehst. Wenn die dir dann mitteilen, dass der Name so schon stimmt, würde ich der KM schreiben, dass sie doch bitte/gefälligst zukünftig wieder den richtigen Namen angibt, bzw. sie eine eventuell einseitig (wie auch immer) durchgeführte Namensänderung sofort rückgängig macht, da die dazu notwendige Zustimmung von dir nicht vorliegt. Lange rumdiskutieren würde ich da keinesfalls.
Auch ohne die gemeinsame Sorge ist deine Zustimmung erforderlich, wenn das Kind bisher deinen Namen trug. Mütter machen das ja häufig, um das Kind auch offiziell vom Vater zu trennen. Allerdings: Du schreibst, die vorher gemeinsame Sorge ist weg. Demnach stehen die Chancen vor dem FamG schlecht, dass du mit einer Verweigerung der Namensänderung durchkommst. Wie kam es zu dem Sorgeentzug?