17-11-2012, 23:50
@Pogo...
Theoretisch ja. Der ist aus 2009. Der war an seinen Zeiten konkret für 2009 ausgearbeitet. Für das Jahr konnte ich die gewünschten Zeiten der KM gerade so noch realisieren. Da ich aber Schichtarbeiter bin, war das ab 2010 dann nicht mehr möglich, da bereits für die 2009er Umgangszeiten mein gesamter Urlaub drauf ging. Der Famrichter will nicht begreifen, dass ich die den meisten Vätern von uns aufgebürdete 14-Tage WE-Standdardregelung auf Grund meiner Schichtarbeit nicht halten kann. Ich gehe 2 Tage arbeiten und dann 2 Tage frei. Mein Sohn und ich benötigen daher keine Standardregelung, sondern eine flexible Regelung. Wäre für die KM kein Problem, da die sowieso nicht arbeiten geht. Für den FamRichter gibt es aber nur aller 14 Tage. So einer Regelung kann ich also nicht zustimmen.
Mal abgesehen davon, dass sich die KM mit ihm verpixxt hat und nunmehr auch gleich noch den Namen illegal geändert hat.
Theoretisch ja. Der ist aus 2009. Der war an seinen Zeiten konkret für 2009 ausgearbeitet. Für das Jahr konnte ich die gewünschten Zeiten der KM gerade so noch realisieren. Da ich aber Schichtarbeiter bin, war das ab 2010 dann nicht mehr möglich, da bereits für die 2009er Umgangszeiten mein gesamter Urlaub drauf ging. Der Famrichter will nicht begreifen, dass ich die den meisten Vätern von uns aufgebürdete 14-Tage WE-Standdardregelung auf Grund meiner Schichtarbeit nicht halten kann. Ich gehe 2 Tage arbeiten und dann 2 Tage frei. Mein Sohn und ich benötigen daher keine Standardregelung, sondern eine flexible Regelung. Wäre für die KM kein Problem, da die sowieso nicht arbeiten geht. Für den FamRichter gibt es aber nur aller 14 Tage. So einer Regelung kann ich also nicht zustimmen.
Mal abgesehen davon, dass sich die KM mit ihm verpixxt hat und nunmehr auch gleich noch den Namen illegal geändert hat.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.