18-11-2012, 09:50
(18-11-2012, 01:45)Absurdistan schrieb: Es stellt sich die Frage: Ist Fremdbetreuung so entwicklungsfördernd das der Kontakt zum Umgangsberechtigten eingeschrenkt werden darf?
Darum ging es deiner Ex wohl nicht. Sie beginnt vielmehr mit einem alten Problem: Eigenmächtig die Zeit des Kindes beim Vater verplanen. Wie die verplant wird, ist gar nicht so wichtig, nur dass sie einen Übergriff probiert ist wichtig. Eine sachliche Grundlage hat die plötzliche Lust zur Fremdbetreuung nicht, die Diskussion darüber ist bei weitem nicht so eindeutig, dass man ein beweisbares Fazit ziehen könnte wie "ist gut für das Kind".